AKTUELLES

Der Bundesrat hat am 25.06.21 die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung beschlossen …

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EBV-Verordnung

Ersatzbaustoffe

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EBV-Verordnung

Mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), als Artikel 1 der sogenannten Mantelverordnung, wird eine bundeseinheitliche, rechtsverbindliche Vollzugspraxis für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken geschaffen. Hier erfahren Sie, welche technischen Bauwerke und mineralischen Materialien gemeint sind.

Ersatzbaustoffe

Folgende mineralische Ersatzbaustoffe sind in der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung aufgeführt:

Bodenmaterial, Recyclingbaustoff (bspw. aus Bauschutt), Baggergut, Hochofenstückschlacke, Hüttensand, Stahlwerksschlacke, Kupferhüttenmaterial, Gießerei – Kupolofenschlacke, Gießereirestsand, Schmelzkammergranulat, Steinkohlenkesselasche, Steinkohlenflugasche, Braunkohlenflugasche, Hausmüllverbrennungsasche, Ziegelmaterial, Gleisschotter …

Ja, ich möchte das Thema Ersatzbaustoffe optimal für mich nutzen!

Wir freuen uns, dass Sie bei uns vorbeischauen! Demnächst finden Sie hier ein Anwendungstool zur Nutzung der Ersatzbaustoffverordnung (Beta). Wir informieren Sie hierzu gerne unverbindlich, sobald es so weit ist. Ja, bitte benachrichtigen Sie mich per eMail, sobald das Tool genutzt werden kann!