Fachtagung 29.02.2024 im Kongresszentrum Dortmund
Mantelverordnung in der Praxis
Artikel 1 und 2 der Mantelverordnung
Die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.
Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16.07.21 hatten Bauherren, Grundstückseigentümer, Unternehmen, Planungsbüros, Sachverständige, Labore und weitere Akteure über zwei Jahre Zeit sich auf die Neuerungen vorzubereiten.
Neben dem nachhaltigen Schutz von Boden und Grundwasser wird mit der Mantelverordnung dem Grundgedanken des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsprochen, vorrangig natürliche Ressourcen zu schonen und mineralische Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke einzusetzen und zu verwerten.
Doch ist dieser Leitgedanke beim Bau von Straßen, Wege und Parkplätze, Schienenverkehrswege, Lager-, Stell- und sonstige befestigte Flächen, Leitungsgräben und Baugruben, Hinterfüllungen und Erdbaumaßnahmen mit den neuen Regelwerken tatsächlich umsetzbar geworden?
Werden die gem. ErsatzbaustoffV möglichen Materialklassen überhaupt eingesetzt, wenn ja wie weitgehend? Werden Primärrohstoffe nun geschont? Sind den Verwendern und in erster Linie auch der Bauherrenschaft überhaupt die möglichen Materialklassen bekannt?
Und wie stellt es sich eigentlich um die Materialqualitäten der mineralischen Ersatzbaustoffe, um die Annahmekontrolle bei Recycling-Baustoffen und die allgemeine Güteüberwachung für stationäre und mobile Aufbereitungen?
Ist das sogenannte Zwischenlager die Lösung für Bodenabfälle aus Linienbauwerken? Ergeben sich dadurch unbekannte Straßenfrachten? Wie hat sich dazu der Markt aufgestellt?
Probennahme durch Untersuchungsstellen – vergleichbare Sachkunde für die Begleitung – Welche Untersuchungsverfahren sind vorteilhaft, welche eher nicht? Gibt es Lösungsansätze oder muss hier nachgebessert werden?
Wie werden die neuen Verfahren, Untersuchungspflichten bei Bodenaushub und Entsorgung am besten umgesetzt – gibt es Vorzeigemodelle?
Was wird getan, bei der Genese mineralischer Bauabfälle?
Sind Bauherren und Projektbeteiligten bspw. bei Rückbaumaßnahmen die Inhalte der LAGA M23 und der Gefahrstoffverordnung bekannt? Wie wird mit dem Qualitätsgedanken von der Gewinnung an und der Asbestproblematik in der Praxis umgegangen – im privaten wie im öffentlichen Bereich? Welchen Einfluss kann das auf RC-Baustoffe haben?
Wie gestaltet sich mittlerweile die neue Verantwortung, durch die komplexe Arbeit mit den sogenannten Einbautabellen insbesondere, für Planungsbüros und Baugrund-Sachverständige? Was hat sich bei Ausschreibungen inhaltlich geändert – gibt es Lücken?
Mit den Tagungsvorträgen erwartet Sie ein umfangreiches, praxisbezogenes Programm.
Mit Informationen zu Materialklassen, technischen Bauwerken, Einbauweisen und auch bautechnischen Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen wie bspw. Bodenmaterial in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben der ErsatzbaustoffV.
Die Tagung behandelt ebenso die Pflichten, die sich für Bauherren, Grundstückseigentümer, Planungsbüros, Bauunternehmen, Hersteller und Inverkehrbringer mineralischer Ersatzbaustoffe, Beförderern Sachverständige/Gutachter bei Bauprojekten und Grundstücksentwicklung ergeben.
Wir informieren über den aktuellen Stand, die Praxiserfahrungen und auffällige Entwicklungen. Weiterhin werden sich spannende Podiums-Diskussionen ergeben, mit den spezifischen Fragen, die der Markt aktuell bewegt.
Fachvorträge u. a. zu folgenden Bereichen:
- Übersicht und Überblick zur Mantelverordnung, Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), LAGA und Vollzugshilfen
- Anwendungsbereiche, Regelungsbereiche der ErsatzbaustoffV und der BBodSchV – klare Grenzen?
- Ende der Abfalleigenschaft – gibt es Neuigkeiten?
- Pflichten u. a. für Grundstückseigentümer, Bauherren, Verwender, Erzeuger, Besitzer und Produzenten
- Planungsverantwortung mit der EBV, Einbauweisen und digitale Softwarelösung
- Güteüberwachung zu RC-Baustoffen, HMVA, SWS und erste Erfahrungen mit den neuen Materialklassen, Mineralische Ersatzbaustoffe und Materialklassen, Annahmekontrolle und Ansprüche der Güteüberwachung
- Güteüberwachung im Straßen-/Tiefbau Stand der Dinge zu FGSV-Regelwerken
- Die Wichtigkeit der LAGA M 23 und VDI zur Untersuchung von Bauschutt mit Blick auf die Genese von RC-Baustoffen
- Bodenuntersuchung am Haufwerk oder in situ – Vergleich der neuen Probenahmeanforderungen und der Risiken im Bauablauf
- Vergleichbare Sachkunde? Wer darf was? Eine Übersicht zu den Anforderungen bei Probennahme und Analyse
- erste Diskussionsstoffe im Markt – Ersatzbaustoffkataster: hochauflösende Anzeigepflichten zum Einbau und Dokumentation mit Einfluss auf Grundstückstransfers
- Erste Erfahrungen aus Sicht der Hersteller von min. Ersatzbaustoffen und Entsorgungsunternehmen
- Vorstellung der Materialkassen der Stahlwerksschlacke, Hausmüllverbrennungsasche, RC-Baustoffe und Bodenmaterial – Materialinformationen und Erfahrungen
- Daten zu den Verwertungswegen (Straßen-Erdbau, sonstige Verwertung, Einsatz auf Deponien und Beseitigung)
Teilnehmende:
- Behörden und Verwaltung von bspw. Kommunen, Gemeinden
- Bauherren, Grundstückseigentümer, Grundstücksentwickler
- Unternehmen der Immobilienbranche
- Planungsbüros, Architektur-, Ingenieurbüros, Projektsteuerer
- Gutachter, Sachverständige
- Betreiber von Aufbereitungsanlagen, Recycling-, Entsorgungsunternehmen
- Industrieunternehmen als Produzenten von Ersatzbaustoffen
- Bau-, Tiefbau- und Abbruchunternehmen
- Garten- und Landschaftsbaubetriebe
- Stoffstrommanager (Abfallmakler und -händler)
- weitere Unternehmen der betroffenen Branchen
- sonstige Akteure, die von der Mantelverordnung betroffen sind
Anmeldung zur Fachtagung am 29. Februar 2024
Veranstalter:
Dipl.-Geol. Gernot Stracke
Eickerstraße 14
45549 Sprockhövel
tagung@mantelverordnung.de
Vortragende:
Praxiserfahrene Fachreferenten, öffentlich bestellte Sachverständige, Juristen, Verbandsreferenten und Behördenvertreter. Es werden demnächst das Vortragsprogramm samt Referenten veröffentlicht.
Termin:
Donnerstag, 29. Februar 2024
Einlass: 9:00 Uhr
Beginn: 10:00 Uhr
Ende: ca. 16:30 Uhr einschl. Pausen
Details zum Veranstaltungsort:
kongresszentrum-dortmund.de | Anreise
Teilnahmegebühr:
330,- € netto (brutto inkl. 19% MwSt.: 392,70 €)
Der Preis schließt das ausgiebige Catering (s.u.) mit ein.
Programmänderungen auch bzgl. Referenten bleiben vorbehalten.
Die Teilnahmeplätze sind begrenzt.
Vorverkauf vorbehalten.
Catering:
- Tagungsgetränke (Softgetränke, Kaffee aus fairem Handel, Tee)
- Verschiedene halbe belegte Brötchen, Gebäck und Schokolade
- Lunchbuffet im Forum (Fleisch / Fisch / vegetarisch) nach Auswahl des Rosengarten-Küchenchefs mit schmackhaften, marktfrischen Zutaten, regionalen & saisonalen Gerichten, Salaten & süßen Sünden
Bitte lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen hier sorgfältig durch. Mit der Buchung einer Veranstaltung erklären Sie sich mit den Inhalten ausdrücklich einverstanden.
Die Rechnung erhalten Sie per pdf-Datei an die im Anmeldeformular hinterlegte E-Mail-Adresse.
Sie können sich selbstverständlich auch per E-Mail anmelden:
tagung@mantelverordnung.de
Hotelkapazitäten zum Tagungstermin erbitten wir direkt anzufragen:
Hotels in Nähe des Kongresszentrums ist das Steigenberger Dortmund, hier mit besonderem Tagungsangebot
Für die Buchung der Sonderkonditionen der Deutschen Bahn nutzen Sie bitte folgenden Link:
www.kongresszentrum-dortmund.de